Krippenwerkstatt Bad Tölz
Weihnachtskrippen nach Maß
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Aufträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Nebenabsprachen bedürfen zur Gültigkeit grundsätzlich einer schriftlichen Bestätigung. Alle Preise in den Angeboten sind Endpreise.

Lieferung, Auftragserteilung und Zahlung

- Selbstabholung wird aufgrund der filigranen Bauweise der Weihnachtskrippen empfohlen.


- Die Lieferfrist ist abhängig vom Umfang und Größe der Krippe bzw. nach Absprache.


- Aufträge sollten möglichst schriftlich unter Auflistung der gewünschten Details erteilt werden.


- Die Zahlung erfolgt üblicherweise wie folgt:

·          50 % der geschätzten Kosten als Vorauszahlung

·          50 % nach Fertigstellung und Abholung oder Lieferung


Unvorhergesehene Ereignisse, die eine verzögerte Lieferung nach sich ziehen, wie z,B. höhere Gewalt, Streik, Unfälle etc., entbinden uns von etwaigen Ersatzansprüchen. Sollte sich durch derartige Ereignisse die Lieferung der bestellten Ware gänzlich nicht durchführen lassen so werden Ihnen geleistete Vorauszahlungen unverzüglich zurückerstattet.


Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Alois Koller


Datenspeicherung

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung ggf. an verbundene Unternehmen weitergegeben. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt (siehe Datenschutz).


Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre und beginnt mit Übergabe der Ware. In dieser Zeit werden alle Mängel, die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen, völlig kostenlos behoben. Ihre Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung haben Sie nach Ihrer Wahl einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises.

Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden die auf Grund der Beschaffenheit des Werkstoffes Holz und Gips auftreten, oder auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde Pflege zurückzuführen sind.

 

Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gemäß §19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher auch nicht aus.


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